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Roland Scharp

Straßenbaubeiträge und die laufende Volksinitiative!

Grundsätzlich ist zu sagen, dass die LINKE sich schon seit langem mit der Frage der Alternativen zu den Straßenbaubeiträgen beschäftigt.  Im Kern geht es dabei immer um alternative Finanzierungen. Die bisherigen Schwerpunktsetzungen in der Landespolitik lagen in der besseren Ausstattung der Schulen und KITA und in der stärkeren Finanzierung der Kommunen. Der Verzicht auf die Straßenbaubeiträge für kommunale Straßen und die Übernahme dieser Kosten durch den Landeshaushalt würde eine zusätzliche Belastung zwischen 25 und 30 Millionen Euro bedeuten, die woanders fehlen würden.  Deshalb plädieren wir für eine ausgewogene Diskussion von Alternativen, z. B. eine moderate Erhöhung der Grunderwerbssteuer (wird in Mecklenburg-Vorpommern jetzt so gemacht). Mit den jetzt laufenden Forderungen der Volksinitiative wird der laufende Diskussionsprozess abgebrochen und evtl. eine Situation gesetzlich erzwungen die wieder neue Ungerechtigkeiten mit sich bringt. Die Anlieger von Straßen die nach dem Baugesetzbuch, also nach Bundesrecht erschlossen werden müssen, werden von der Volksinitiative gar nicht erfasst. Auch wie Gerechtigkeit gegenüber denen herzustellen ist, die schon Anliegerbeiträge entrichtet haben, wird von der Volksinitiative nicht berücksichtigt. Das sind auch die Gründe warum wir die Volksinitiative nicht unterstützen. Der bessere Weg ist eine interkommunale Verständigung zum zeitweiligen Aussetzen entweder der gesamten  Straßenbaumaßnahmen bzw. der Straßenbaubeiträge und die Erarbeitung einer Lösung unter Einbeziehung der Kommunen und Interessenverbände. Hierbei kann es dann auch um eine evtl. Modifizierung, d.h. Senkung  der Anliegerbeiträge oder eine Drittelfinanzierung gehen.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass wir uns in Blankenfelde-Mahlow in der Frage der Anliegerbeiträge von niemandem unsoziales Verhalten vorhalten lassen müssen oder gar, dass der Gemeindehaushalt über Anliegerbeiträge saniert werden muss. Die Gemeinde steht finanziell gut da, trotz der Tatsache das sich die Erschließungs- und Anliegerbeiträge auf dem niedrigsten gesetzlich zulässigen Niveau befinden. Da hilft manchmal ein Blick in gültige Satzungen. Die Gemeindevertretung hat den ihr zur Verfügung stehenden Entscheidungsspielraum für eine weitestgehende Entlastung der Beitragspflichtigen ausgenutzt.