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Dr. Kirsten Tackmann, Mitglied des Deutschen Bundestages

Tierarzneimittelgesetz verlangt mehr Sorgfalt

„Das One–Health–Konzept und Veterinär- und Humanmedizin zusammenzudenken hat hohe Priorität, längst nicht nur beim Kampf gegen Pandemien. Auch die Minimierung der Antiobiotika-Verwendung ist ein unverzichtbares Ziel. Dennoch sind beide Bereiche so komplex, dass ein eigenes Tierarzneimittelgesetz sinnvoll sein kann. Warum die CDU/CSU-SPD-Koalition den Gesetzentwurf aber dann federführend im ohnehin be- wenn nicht überlasteten Gesundheits- statt im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten will, erschließt sich nicht.

Wenn die dringend notwendige Debatte zur Umsetzung des neuen EU-Tierarzneimittelrechts mit dem veterinärmedizinischen Berufsstand nur mangelhaft geführt wurde, ist das inakzeptabel bei einer Gesetzgebung, die ist essentiell für die Tierhaltung in den nächsten Jahren ist. Hier gilt erst Recht Gründlichkeit vor Schnelligkeit, zumal es den zeitlichen Spielraum gibt, nach Aussage des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. Tierärzt*innen brauchen Rechtsicherheit, um ihren Beitrag zu einer tiergerechteren Haltung umsetzen zu können.“, so Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE.

Hier finden Sie den Sachstand des Wissenschaftlichen Diensts WD 5-3000-025/21.
Hier die Ausarbeitung zur Vereinbarkeit von § 56a Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Arzneimittelgesetz mit Art. 105 Abs. 6 und Art. 106 Abs. 1 Verordnung (EU) 2019/6 (PE 6 – 3000 – 017/21).


Hintergrund: Mit dem Tierarzneimittelgesetz setzt die Bundesregierung die Anpassungen der EU-TIerarzneimittel-Verordnung in nationales Recht um. Bereits vor der beschlossenen EU-Verordnung im Januar 2019 war klar, dass dies ein besonders umfangreiches Unterfangen wird und es gab und gibt umfangreiche Diskussionen in Fachkreisen dazu. Leider findet nach aktuellen Planungen auch die parlamentarische Befassung nur noch unter hohem Zeitdruck statt. Mit dem Ende der Legislaturperiode droht der Beginn der Gültigkeit der neuen EU-Tierarzneimittek-Verordnung Anfang 2022. Im aktuellen Entwurf, der kommende Sitzungswoche in die 1. Lesung gehen soll, ist nun ein eigenes Gesetz geplant, dass die Tierarzneimittel aus dem Arzneimittelgesetz herauslösen soll.