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Dr. Kirsten Tackmann, Mitglied des Deutschen Bundestages

Notfallzulassungen von Neonicotinoiden

„Pflanzenschutzmittel aus der besonders bienengefährlichen Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide sind zu Recht verboten. Notfallzulassungen müssen Ausnahmen bleiben. Alternativ sollte eine finanzielle Kompensation von Ertragsverlusten geprüft werden, um unnötige Verluste an biologischer Vielfalt zu vermeiden. Eine flächenscharfe Information an direkt betroffene Imker*innen ist zwingend zu sichern, denn Honigproduktion und Bestäubungsleistung sind ein wichtiger Bestandteil der Landwirtschaft. Die Zuckerindustrie muss hier dringend in die Pflicht genommen werden, ordentliche Informationspolitik zu betreiben.

Notfallzulassungen von in der EU verbotenen Mitteln sind aber generell mit größter Vorsicht zu genießen und hier lieber finanzielle Unterstützung für einen Umbau der Bewirtschaftung von Rübenflächen zu erteilen und massiv die Forschung zu alternativen Schutzmechanismen zu unterstützen.“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE, die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage in Bezug auf eine Notfallzulassung von Neonicotinoiden.