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Anke Gödecke, Fraktionsvorsitzende

Bericht aus der 3. Sitzung der Gemeindevertretung des Jahres 2024

Die vorletzte Sitzung in dieser Wahlperiode sollte sich auch mit dem Thema „Schottergärten“ beschäftigen, aber alles nacheinander.

Informationen des Bürgermeisters:

  • Am 12.4.2024 hat eine Sitzung der Bundesvereinigung gegen Fluglärm stattgefunden „Fluglärm verringern, die bundesweite Unterschriftenkampagne „Minus 20 % bis 2030!“ der Bundesvereinigung gegen Fluglärm unterstützen“. Herr Ahlgrimm als Vorsitzender ist überraschend zurückgetreten, die Wahl eines neuen vorübergehenden Vorstandes fand statt, der aber nur bis Oktober 2024 tätig sein wird. Bürgermeister Schwuchow ist einer der Beisitzer. Die Kampagne hat bisher ca. 3.000 Unterschriften, die meisten Unterschriften konnten nach einem Fernsehauftritt verzeichnet werden (Das zeigt, wie wichtig die Veröffentlichung von Informationen zu dieser Kampagne sind.).
  • Am 14.4.2024 war die Ehrung Ehrenamtlicher mit einer kulturellen Veranstaltung.
  • Vom 17.4.2024 bis 19.4.2024 fanden die „Neuhardenberger Tage“ als Forum der Hauptverwaltungsbeamten des Landes Brandenburg statt.
  • Die „Europaurkunde des Landes Brandenburg“ wird dem Schülerclub der Herbert-Tschäpe-Oberschule verliehen.
  • Am 29.4.2024 ist um 16:00 Uhr die Eröffnung des Dresdner-Bahn-Bauprojektes Mahlow.
  • Zum Stand des Renaturierungsbereiches/Umbau ehemalige Tauentzien-Kaserne Blankenfelde im Jahr 2024 wurde mitgeteilt, dass die Einfriedung und Einbauten, Weidefläche und die Entstehung des Habitats für Zauneidechsen erfolgen wird und der Wegebau Rundweg in Vorbereitung ist. Beauftragt wird die Staffelmahd im Mai und September. Ab wann das Gelände zu betreten sein wird, steht noch nicht fest.

Anfragen unserer Fraktion

Bisher wurde die Ausschreibung der Stelle der Gleichstellungsbeauftragten nicht veröffentlicht. Wann passiert das nun? Der Bürgermeister will sich in den nächsten Tagen bzw. Wochen darum kümmern. Wir werden das nachverfolgen.

Abstimmungen

In den Tagesordnungspunkten 10 bis 12 ging es um die Abstimmungen zu:

  • Beschluss über das Abwägungsprotokoll zur ersten Offenlegung des Entwurfs des Bebauungsplans M 50 „Öko-Hotel Mahlow Dorf“ im Ortsteil Mahlow (Stand 15.02.2024): 22 Ja, kein Nein, vier Enthaltungen.
  • Beschluss über den Abschluss des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan M 50 "Öko-Hotel Mahlow Dorf" im Ortsteil Mahlow  (Stand März 2024): 21 Ja, vier Nein, eine Enthaltung.
  • Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan M 50 „Öko-Hotel Mahlow Dorf“ im Ortsteil Mahlow. 22 Ja, vier Nein, keine Enthaltung.

Entsprechend unseres Antrages und der Diskussionen im Bauausschuss und im Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Umwelt sollte nun der Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange vor Erlass der Satzung zum Verbot von Schottergärten folgen.

Eine Rücküberweisung in den Bauausschuss wurde mehrheitlich abgelehnt.

Die beratene Satzung wurde mit sechs Ja, 18 Nein und zwei Enthaltungen abgelehnt.

Zum Nachvollziehen finden Sie hier noch einmal den Entwurf der Satzung:

Satzung über das Verbot von Schottergärten in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 und § 85 Abs.1 Nr. 1 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.November 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 39]), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. September 2023 (GVBl. I/23, [Nr. 18]), folgende Satzung beschlossen, die als örtliche Bauvorschrift erlassen wird.

Den Trägern berührter öffentlicher Belange und betroffenen Bürgern wurde zuvor Gelegenheit zur

Stellungnahme innerhalb eines Monats gegeben nach § 87 Abs. 8 S. 3 BbgBO.

§ 1 Erfordernis (§ 87 Abs. 1 S. 2 BbgBO)

Die Aufrechterhaltung von begrünten und nicht versiegelten (Garten-) Flächen ist eine Maßnahme, um den städtebaulichen Charakter der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow zu erhalten und ein einheitliches grünes Ortsbild zu bewahren. Insbesondere die Ortsteile Blankenfelde und Mahlow wurden im INSEK-Prozess als Ortsteile mit durchgrünten gartenstädtischen Strukturen identifiziert, deren städtebauliche Qualität erhaltenswert, aber gefährdet ist.

Hierbei wurde folgendes festgestellt:

„Durch weitere Neubebauung bzw. bauliche Nachverdichtung, insbesondere in den gewachsenen Siedlungsstrukturen der 1920er und 1930er Jahren, besteht die Gefahr, dass der typische durchgrünte Siedlungscharakter verloren geht. Verstärkt wird dies noch durch z. T. monoton gestaltete und zunehmend versiegelte (Vor)Gärten (Steingärten). Hier gilt es mit entsprechenden Maßnahmen (Satzungen, Grünordnungsplänen) entgegenzuwirken.“

Weiterhin wurden im INSEK der Gemeinde Ziele analysiert, die daraus resultierenden Handlungsstrategien entwickelt und zentrale Vorhaben formuliert. In diesem Zusammenhang wurde auch eine nachhaltige und proaktive Landschaftsentwicklung als langfristige Handlungsstrategie durch die Gemeinde beschlossen. Ein Handlungsfeld wurde im Rahmen dieses Entwicklungszieles wie folgt beschrieben:

„Angesichts des (anhaltenden) Siedlungsdrucks, aber v. a. der immer deutlicher spürbaren Auswirkungen des Klimawandels, sind eine klimaorientierte und proaktive Landschaftsentwicklung sowie die Sicherung, Qualifizierung und Ergänzung der Grüninfrastruktur in den Siedlungsbereichen zentrale Handlungserfordernisse für eine nachhaltige Gemeindeentwicklung und die Stärkung der Wohn- und Lebensqualität“

§ 2 Geltungsbereich

(1) Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow mit Ausnahme des Außenbereichs nach § 35 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) (BauGB).

(2) Bebauungspläne, vorhabenbezogene Bebauungspläne oder weitere städtebauliche Satzungen des BauGB, welche gegenläufige Bestimmungen treffen, gehen inhaltlich dieser Satzung vor.

§ 3 Begriffsbestimmungen

(1) Im Sinne dieser Satzung sind Schottergärten alle nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke, die zu mehr als 50 % mit Schotter, Steinen, Felsen, Kies, Splitt oder ähnlichen Materialien, die nicht zur Vegetation gehören, überdeckt sind.

(2) Nicht als Schottergärten gelten mineralisch gemulchte Flächen.

§ 4 Verbot von Schottergärten

Das Anlegen und dauerhafte Erhalten von Schottergärten, die eine Größe von insgesamt 5 m² auf dem Grundstück überschreiten, ist unzulässig.

§ 5 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne des § 85 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BbgBO handelt, wer den Bestimmungen des § 4 dieser Satzung vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 85 Abs. 3 BbgBO mit einer Geldbuße bis 20.000,00 Euro geahndet werden.

§ 6 In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Die Satzung wäre ein Anfang gewesen. Aber das ist offensichtlich nicht gewollt und die Mitglieder der Gemeindevertretung haben es nicht geschafft, Verständnis und Offenheit für dieses wichtige Thema zu finden. Bedenkt man dann, dass noch lange nicht über die Versiegelung von Flächen gesprochen worden ist. Die Brandenburgische Bauordnung sagt eindeutig etwas zu dieser Thematik und es ist eben nicht möglich, dass jeder Eigentümer auf seinem Grundstück machen kann, was er möchte.

Der Beschluss zur Änderung der Richtlinie zum Behindertentransport war einstimmig.

Auf Anregung der Behindertenbeauftragten hat der Ausschuss für Soziales und Kultur sich mit der Häufigkeit und den Voraussetzungen der Inanspruchnahme der finanziellen Unterstützung für den Transport behinderter Personen zu kulturellen Veranstaltungen befasst.

Grundlage hierfür ist die im Jahr 2016 erarbeitete und seit dem 01.01.2017 in Kraft befindliche Richtlinie der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow zur Unterstützung von Fahrkosten für den Behindertentransport.

Bislang war eine Antragstellung für Personen möglich, die das Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) nachweisen konnten. Vorgeschlagen wurde nun, die seit dem 01.07.2017 bestehende Richtlinie der Gemeinde um weitere Merkzeichen zu erweitern und die Unterstützung so einem größeren Kreis von antragstellenden Personen zugänglich zu machen. Daher wurden nun vorgeschlagen, folgende Merkzeichen aufzunehmen:

• Merkzeichen G (Gehbehinderung) so weit ein Grad der Behinderung von mindestens 80 vorliegt

• Bl (Blind)

• TBl (Taubblind)

Zudem schlägt der Ausschuss für Soziales und Kultur vor, auch die Fahrten zu Gremiensitzungen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow zu unterstützen. Die vorliegende Anlage beinhaltet diese Empfehlungen.

Im Haushalt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow sind für den Transport behinderter Personen 3.000 Euro eingeplant. Eine Erhöhung der zur Verfügung stehenden Mittel ist nicht vorgesehen.

Dann wurde der Antrag der Fraktion FreieWG auf Nutzungsänderung ehem. Landfleischerei Bendig/Aufhebung der Stellplatzsatzung beraten. Geht das denn so einfach?

Folgender Antrag lag nach Diskussion und Änderung nun zur Abstimmung vor. Der Bürgermeister forderte namentliche Abstimmung. Anträge getrennt zuerst 2. dann 1. mit Verweis in BA wird zugestimmt.

1. Die Gemeindevertretung Blankenfelde-Mahlow beschließt:

Die Satzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow über die Herstellung notwendiger Stellplätze (Stellplatzsatzung) wird aufgehoben. Der Bürgermeister wird beauftragt, der Gemeindevertretung bis zur nächsten Sitzung den Entwurf einer Aufhebungssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

2. Die Gemeindevertretung Blankenfelde-Mahlow beschließt betreffend das Vorhaben Nutzungsänderung der ehemaligen Fleischerei Bendig mit Imbiss im Ortsteil Mahlow, Albrechtstraße 1, folgendes:

Die Anzahl der nach der Stellplatzsatzung notwendigen Stellplätze wird aus städtebaulichen Gründen auf 4 (Vier) verringert. Ein etwaiger Stellplatzbedarf wird durch die auf dem Hof des Objekts vorhandenen Stellplätze gedeckt. Der Bürgermeister wird beauftragt, unverzüglich das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung zu erteilen und der unteren Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen, dass der Stellplatzbedarf im Sinne der Stellplatzsatzung erfüllt ist.

Dazu gab es 23 Ja, einmal Nein und eine Enthaltung.